Kundenanfrage: "Wie funktioniert die Zulassung eines Importfahrzeuges in Österreich?"

Von dem Servicebüro des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) haben wir folgende Information bekommen:

Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Der:die Generalimporteur:in gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls der:die Generalimporteur:in keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe die jeweilige Landesregierung zuständig.


Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch die Landesregierung (Typisierung) erforderlich.
Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.


Weiters ist für die Zulassung ein gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist notwendig.


Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung finden unter folgenden Weblink:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/2/Seite.060118.htm

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